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Arbeitsmedizin

Betriebsärztliche Betreuung im Burgenlandkreis.

Die Praxis erbringt arbeitsmedizinische Leistungen für Betriebe, Beschäftigte und Selbstständige. Grundlage sind ArbSchG, ASiG, ArbMedVV und DGUV Vorschrift 2.

Leistungsbereiche

Tätigkeitsfelder im Überblick.

Umfang und Kombination der Leistungen richten sich nach betrieblicher Gefährdung, Beschäftigtenzahl und vertraglicher Vereinbarung.

Betriebsärztliche Betreuung

ASiG · DGUV Vorschrift 2

  • Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
  • Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung von Arbeitgeber und Beschäftigten
  • Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss

Arbeitsmedizinische Vorsorge

ArbMedVV

  • Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
  • Vertrauliche ärztliche Beratung
  • Aufklärung zu tätigkeitsbezogenen Risiken
  • Vorsorgebescheinigung und Dokumentation

Eignungsuntersuchungen

individuell nach Tätigkeitsanforderung

  • Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (vormals G 25)
  • Bildschirm- und Sehtest-Untersuchung (vormals G 37)
  • Arbeiten mit Absturzgefahr (vormals G 41)
  • Untersuchungen nach DGUV-Empfehlungen (ehem. G-Grundsätze)

Tauglichkeitsuntersuchungen

berufs- und tätigkeitsbezogen

  • Feuerwehrtauglichkeit nach G 26.3
  • Atemschutzgeräteträger (G 26.1 / G 26.2)
  • Fahrerlaubnis Gruppe 2 (LKW, Bus, Taxi)
  • Sport- und tauglichkeitsärztliche Atteste

Betriebliche Schutzimpfungen

STIKO-Empfehlungen

  • Hepatitis A/B, Tetanus, Diphtherie, Pertussis
  • Saisonale Influenza-Impfung
  • FSME bei Aufenthalt in Risikogebieten
  • Aufklärung und Dokumentation im Impfausweis

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG

  • Arbeitsmedizinische Einordnung der Ergebnisse
  • Beratung zur Methodik der Beurteilung
  • Ableitung verhältnis- und verhaltensbezogener Maßnahmen
  • Begleitung der Wirksamkeitskontrolle

BEM und Wiedereingliederung

§ 167 SGB IX · § 74 SGB V

  • Teilnahme an BEM-Gesprächen auf Wunsch der Beschäftigten
  • Einschätzung arbeitsbezogener Belastungen
  • Stufenweise Wiedereingliederung
  • Abstimmung mit Reha-Trägern

Mutterschutz am Arbeitsplatz

MuSchG

  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsmedizinische Einordnung
  • Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen
  • Abstimmung mit gynäkologischer Versorgung

Reise- und Entsendemedizin

für betriebliche Auslandsaufenthalte

  • Reiseimpfungen nach Risikoprofil
  • Beratung zu Malaria-Prophylaxe
  • Klima- und Höhenbelastung
  • Reisemedizinische Dokumentation

Rechtlicher Rahmen

Sechs Regelwerke prägen die Arbeit.

Arbeitsmedizinische Leistungen sind durch Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Die folgenden Normen bilden die Grundlage für Planung, Durchführung und Dokumentation.

  • ArbSchG

    Arbeitsschutzgesetz

  • ASiG

    Arbeitssicherheitsgesetz

  • ArbMedVV

    Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • DGUV V2

    DGUV Vorschrift 2

  • SGB IX

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167)

  • MuSchG

    Mutterschutzgesetz

Worin unterscheidet sich Vorsorge von einer Eignungsuntersuchung?+

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV dient der individuellen ärztlichen Beratung der beschäftigten Person und ist vertraulich. Eine Eignungsuntersuchung beurteilt dagegen die gesundheitliche Eignung für eine konkrete Tätigkeit und hat arbeitsrechtliche Bedeutung.

Erhält der Arbeitgeber Befunde?+

Nein. Die ärztliche Schweigepflicht ist umfassend. Der Arbeitgeber erhält ausschließlich die Vorsorgebescheinigung über die Durchführung. Diagnosen und Befunde bleiben zwischen beschäftigter Person und Ärztin.

Wie wird der Betreuungsumfang bestimmt?+

Maßgeblich ist die DGUV Vorschrift 2: eine Grundbetreuung in Abhängigkeit von Beschäftigtenzahl und Branche sowie eine betriebsspezifische Betreuung auf Basis der ermittelten Gefährdungen.

Wo finden die Leistungen statt?+

Untersuchungen und Vorsorgen erfolgen in der Regel in den Praxisräumen in Saubach. Begehungen, Beratungen und Unterweisungen finden im Betrieb statt. Die Abläufe werden individuell abgestimmt.

Welche Branchen werden betreut?+

Die Praxis betreut Betriebe unterschiedlicher Branchen in der Region. Voraussetzung ist, dass Umfang und inhaltlicher Bedarf mit den verfügbaren Ressourcen abgebildet werden können.

Wie erfolgt die Abrechnung?+

Die Abrechnung erfolgt nach vertraglich vereinbarten Einsätzen oder in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Einzelheiten werden im Betreuungsvertrag geregelt.